Wenn Sie ein Privatrezept haben oder Selbstzahler sind, können Sie meine therapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen. Dadurch erhalten Sie Zugang zu individuellen Behandlungsmethoden, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Bitte beachten Sie, dass Rezepte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Berufsgenossenschaft (BG) aus rechtlichen Gründen nicht bei mir eingelöst werden können.
Trotzdem lade ich Sie ein, als Selbstzahler zu mir zu kommen. Dies erlaubt Ihnen, therapeutische Methoden zu nutzen, die eventuell nicht im Leistungskatalog der GKV oder BG enthalten sind, und bietet eine flexiblere und individuell angepasste Therapie. Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema „Heilpraktiker“.


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